Wohnungstrennende Böden (65 mm) mit Schwalbenschwanzplatten
Bei Sanierungsarbeiten und Funktionsänderungen von Gebäuden werden zusätzliche Anforderungen an die Bodenkonstruktion gestellt. Wohnungstrennende Böden entsprechen den Schallschutzvorschriften von R'w ≥ 54dB (und die Trittschalldämmung von Ln,w ≤ 53dB) sowie dem Standardfeuerwiderstandsbedarf von 60 - 90 Minuten.
Für die Feuerbeständigkeit ist die Balkenlage ausschlaggebend!